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Der Begriff Whisk(e)y ist (noch) keine geschützte Herkunftsbezeichnung für ein Produkt. Man unterscheidet in der Schreibweise die schottische Variante ohne "e" und die irisch / amerikanische Variante mit "e" Die Bezeichnung Scotch, Irish oder Bourbon sind hingegen geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn das Destillat tatsächlich aus den entsprechenden Gebieten stammen. Zudem muss ein Whisky mindestens 3 Jahre nach der Destillation in Eichenfässern (< 700 Liter Fassungsvermögen) gereift sein, um sich "Whisk(e)y" nennen zu dürfen.

Whisk(e)y wird grundsätzlich in mehreren Qualitäten angeboten:

  • Der Single Malt: ein Whisky darf sich dann Single Malt Whisky nennen, wenn die Destillate, welche aus Gerstenmalz gewonnen wurden, aus nur einer einzigen Destillerie stammen. Ist auf der Flasche eine Altersangabe vermerkt, handelt es sich dabei um die Angabe des jüngsten der verwendeten Whiskies.
  • Der Vatted Malt: anders als ein Single Malt, darf der vatted Malt Gerstenmalzdestillate aus mehr als einer Destillerie enthalten.
  • Der Grain-Whisky: dieser Whisky besteht nicht aus Gerstenmalz, sondern aus anderen Getreidesorten, die Herstellung ist aber ansonsten identisch mit dem der Single Malts und Vatted Malts
  • Der Blend: hier besteht der Unterschied darin, dass neben Gerstenmalzdestillaten auch sog. Grain-(Korn)destillate Verwendung finden.

Der Zusatz "Malt" darf nur dann benutzt werden, wenn das Destillat zu 100% aus Gerste gewonnen wurde. Die Art des Destillationsverfahrens (Pot-Still, Patent-Still) ist hingegen nicht entscheidend.

Bei allen 4 Varianten liegt das Geheimnis im Können des sog. Masterblenders, wie ein Whisk(e)y schlußendlich gelingt.

In den USA gibt es weitere gesetzliche Bestimmungen, wann sich ein Destillat Whiskey nennen darf: z.B.

  • Der Bourbon: muss mindestens 51% Mais beinhalten
  • Der Rye: mindestens 51% Roggen
  • Der Corn: mindestens 80% Mais

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